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36. Mitgliederversammlung Auf der 36. Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2011 hat sich das “Parlament” des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Rentenversicherung neu
konstituiert. Die Vertreter aus den Selbstverwaltungsgremien der Verbandsmitglieder haben in der konstituierenden Sitzung der Mitgliederversammlung Herrn Nikolaus Landgraf (DRV Baden-Württemberg) und Herrn Dr.
Volker Verch (DRV Westfalen) einstimmig zu ihren alternierenden Vorsitzenden gewählt. Die beiden Vorsitzenden wurden für die Dauer von sechs Jahren gewählt, sie übernehmen im gegenseitigen Wechsel jeweils für
ein Jahr den Vorsitz; der jährliche Wechsel findet am 1. Oktober statt. Herr Landgraf hat den Vorsitz für das erste Jahr übernommen. Die konstituierende Sitzung und die Neuwahlen waren erforderlich, da sich durch
die Sozialwahlen 2011 die Zusammensetzung in den Selbstverwaltungsgremien der Verbandsmitglieder geändert hatte. .
Tarifvertrag über eine Pauschalzahlung
Nach dem Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlug vom 1. Juni 2010 erhielten die Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8
(ehemalige Angestellte), die nach dem 31. Dezember 2005 neu eingestellt wurden bzw. denen eine neue Tätigkeit übertragen wurde, im Jahr 2010 eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 250,00 Euro. Durch die
Pauschalzahlung sollten die Nachteile ausgegelichen werden, die dadurch entstehen, dass mit dem TV-TgDRV auf eine Regelung von Zeit-, Tätigkeits- und Bewährungsaufstiegen verzichtet wurde. BMI und Gewerkschaften
hatten sich mit den Gewerkschaften im August 2011 darauf verständigt, den Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung zu verlängern und auch im Jahr 2011 einen Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 Euro zu
zahlen. Von Seiten der Gewerkschaften ver.di und GdS wurde die Übertragung dieses Ergebnisses auf den Bereich der Deutschen Rentenversicherung gefordert. Auf ihrer Sitzung am 14. September 2011 hatte die
Tarifkommission der TgDRV dem Abschluss eines Tarifvertrages über eine einmalige Pauschalzahung im Jahr 2011 zugestimmt. Der Tarifvertrag liegt von den Gewerkschaften unterzeichnet vor.
Tarifregelungen für Krankenhäuser im
Bereich der VKA Am 1. Februar 2011 hat sich die VKA mit ver.di und dbb tarifunion auf ergänzende Tarifregelungen für kommunale
Krankenhäuser verständigt. Vereinbart wurden ein Zeitzuschlag in Höhe von 15 v.H: für die Zeit des Bereitschaftsdienstes in den Nachtstunden, sowie ein Anspruch auf Zusatzurlaub in Höhe von zwei Arbeitstagen
pro Kalenderjahr, wenn während des Bereitschaftsdienstes mindestens 288 Nachtarbeitsstunden geleistet werden. Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Daneben verständigten sich die
Tarifvertragsparteien auf den erneuten Abschluss eines Tarifvertrages zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI), der Möglichkeiten zur Entlastung der Krankenhäuser bietet. Gegenüber der
Arbeitsgemeinschaft für Tarifangelegenheiten in der Deutschen Rentenversicherung (AgTA-DRV) wurde von Seiten der Gewerkschaften bereits die Forderung nach Übertragung dieser Regelungen (ohne TV ZUSI) in die
Manteltarifverträge von TgDRV, DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See erhoben.
Entgeltrunde 2010 - Tarifverträge unter
Dach und Fach Die in der Entgeltrunde 2010 vereinbarten Tarifverträge liegen der Geschäftsstelle nunmehr unterzeichnet vor.
Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit
Mit den Beschlüssen vom 23. Juni 2010 hat das BAG den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben und damit den Weg freigemacht, die bisherige Rechtsprechung “Ein Betrieb, ein Tarifvertrag”, die verhindern sollte, dass eine Vielzahl von Tarifverträgen verschiedenster Gewerkschaften untereinander konkurriert, zu ändern. Das BAG ist der Auffassung, dass die Rechtsnormen eines Tarifvertrages für Beschäftigte kraft ihrer Koalitionsmitgliedschaft unmittelbar gelten. Einen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können, gebe es nicht.
Entgeltrunde 2010 In der vierten Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und kommunalen Arbeitgebern am 27. Februar 2010 haben sich die
Tarivertragsparteien auf einen Tarifabschluss verständigt. Der Tarifabschluss beruht auf der einstimmigen Empfehlung der Schlichtungskommission, die nach dem Scheitern der Verhandlungen in dritten Verhandlungsrunde einberufen worden war...mehr
Kein Verständnis für Ärztestreik des
Marburger Bundes Der Marburger Bund hat die Ärztinnen und Ärzte bei der Deutschen Rentenversicherung ab dem 8. Dezember 2009 zur
Fortsetzung ihres bundesweiten Streiks aufgerufen. Dieser Schritt ist aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung in keiner Weise nachzuvollziehen...mehr
Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund
Die im November wieder aufgenommenen Gespräche mit dem Marburger Bund wurden in der zweiten Runde
von Seiten des Marburger Bundes wieder für beendet erklärt. Nachdem in der letzten Sondierungsrunde am 2. November ausschließlich manteltarifliche Fragen besprochen wurden, wurde am 16. November erstmals auch über die Entgelte verhandelt und arbeitgeberseits wurde eine Entgelttabelle als Angebot übergeben ..mehr
Haushaltsausschuss Der Haushaltssausschuss der TgDRV stimmte am 29. Oktober nach eingehender Beratung dem von der Tarifkommission vorgelegten Haushaltsplan für das
Geschäftsjahr 2010 zu und empfiehlt der Mitgliederversammlung die entsprechende Beschlussfassung. Die 34. Mitgliederversammlung der TgDRV findet am 2. Dezember in Berlin statt.
Tarifverhandlungen unterbrochen Die Verhandlungen mit dem Marburger Bund sind ins Stocken geraten. Zu Beginn der letzten Verhandlungsrunde am 17. August 2009 in Bochum hatten die
Arbeitgebervertreter dem Marburger Bund
mitgeteilt, dass sie “lediglich” über einen arztspezifischen Tarifvertrag für die Ärzte in den Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung verhandeln. Der Marburger Bund hingegen war angetreten, um für alle Ärzte in der Deutschen Rentenversicherung einen arztspezifischen Tarifvertrag auszuhandeln. Aufgrund dieser grundlegenden Differenzen wurden die Verhandlungen unterbrochen.
Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund
Die Verhandlungen zu einem ärztespezifischen Tarifvertrag mit dem Marburger Bund, die am 25. Mai in Bochum aufgenommen wurden, sind
am 22. Juli in Düsseldorf fortgesetzt worden. Nachdem der Marburger Bund in der 2. Verhandlungsrunde am 3. Juli in Berlin seine Forderungen zu den manteltariflichen Regelungen konkretisiert hatte, erläuterte der
Marburger Bund in dieser Verhandlungsrunde seine Forderungen zur Eingruppierung von Ärztinnen und Ärzten in Reha-Kliniken und in Sozialmedizinischen Dienststellen (SMD) bzw. Verwaltungsdienst. Die vom Marburger
Bund geforderte Eingruppierungsstruktur unterscheidet sich von der im Bereich der VKA für die Krankenhäuser vereinbarten Systematik, in dem von den bisher favorisierten 4 Entgeltgruppen nunmehr auf 5
Entgeltgruppen übergegangen wird. Die Steuerungskommission der Arbeitsgemeinschaft für Tarifangelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung (AgTA-DRV) wird sich in ihrer nächsten Sitzung am 5. August mit den
Forderungen des Marburger Bundes auseinander setzen. Die Fortsetzung der Verhandlungen wurde für den 17. August in Bochum verabredet.
Marburger Bund setzt Ärztestreiks aus
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat die Streikmaßnahmen gegen die Deutsche Rentenversicherung vorerst ausgesetzt. Bei dem am
30. März stattgefundenen Sondierungsgespräch mit Vertretern des Marburger Bundes sagten die Arbeitgebervertreter von TgDRV, DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See zu, in ihren Gremien eine Entscheidung über die
Aufnahme von Tarifverhandlungen herbeizuführen. Ein weiteres Sondierungsgespräch soll am 20. April 2009 stattfinden.
Tarifrecht der TgDRV auf CD Die Verbandsmitglieder der TgDRV haben im März 2009 in der ersten Auflage mit Stand 1. Februar 2009 die CD “TRonCD - Das Tarifrecht der TgDRV auf
CD” mit der Zusammenstellung der wesentlichen Tarifverträge im Bereich der TgDRV erhalten. Hiermit kam die TgDRV dem Wunsch vieler Verbandsmitglieder nach, das Tarifrecht der TgDRV auch in elektronischer Form zur
Verfügung gestellt zu bekommen, um es z.B. in das Intranet einstellen zu können. Vergleichbar dem Taschenbuch “Tarifrecht der TgDRV - Jahrbuch 2008/2009” sind auf der CD die wesentlichen aktuellen
Tarifvorschriften wiedergegeben.
Tarifeinigung im Bereich der Länder
In der Entgeltrunde 2009 für den Bereich der Länder haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am 1. März geeinigt ...mehr
33. Mitgliederversammlung Am 3. Dezember 2008 fand in Berlin bei der DRV Berlin-Brandenburg die 33. Mitgliederversammlung der TgDRV statt...mehr
25 Jahre TgDRV Mit einer Festveranstaltung hat die TgDRV am 15. September 2008 in der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf ihr 25-jähriges Bestehen
mit zahlreichen Gästen gefeiert. In seiner Begrüßungsrede nahm der alternierende Vorsitzende der Mitgliederversammlung, Karl-Ernst Schmitz-Simonis, diesen Tag zum Anlass für einen Rückblick in die Geschichte
der TgDRV, für einen Ausblick in die künftige weitere Entwicklung sowie für einen Dank an die Wegbegleiter der TgDRV...mehr
Entgeltrunde 2008 Nach Abstimmung mit DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See wurden die Tarifvertragsentwürfe für den Bereich der TgDRV erarbeitet und zur Überprüfung
an die Verbandsmitglieder geschickt. Die Verbandsmitglieder wurden darauf hingewiesen, dass keine Bedenken bestehen, im Vorgriff auf die noch zu vereinbarenden Tarifverträge die höheren Entgelte bereits unter
Vorbehalt zu zahlen...mehr
Annahme des Angebotes Die Gewerkschaten ver.di und GdS haben das für den Bereich der Deutschen Rentenversicherung abgegebene Angebot zur Entgeltrunde 2008 angenommen.
Angebot zur Entgeltrunde 2008 Für den Bereich der Deutschen Rentenversicherung ist den Gewerkschaften ein zwischen TgDRV, DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See abgestimmtes Angebot
übermittelt worden. Das Angebot basiert auf dem Tarifabschluss von Bund und VKA vom 31. März 2008...mehr
Tarifverträge Rehabilitationskliniken
Die unter dem Abschlussdatum 30. november 2007 abgeschlossenen Tarifverträge für die Beschäftigten in den Rehabilitationskliniken
liegen von den Gewerkschaften ver.di und GdS unterzeichnet vor. Das Tarifergebnis entspricht im Wesentlichen den Regelungen für den Bereich der Akut-Krankenhäuser der TgDRV und damit den Tarifverträgen zwischen
VKA und ver.di/dbb tarifunion vom August 2006.
Tarifverhandlungen zu
krankenhausspezifischen Regelungen TgDRV und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See haben sich am 5. Juni 2007 in Bochum
mit der Gewerkschaft ver.di über einen Tarifvertrag für die Beschäftigten in den Akut-Krankenhäusern geeinigt. Das Tarifergebnis entspricht im Wesentlichen den Tarifverträgen zwischen VKA und
ver.di/dbb-tarifunion vom August 2006.
Tarifabschluss Maßnahmen-Tarifvertrag In den Tarifverhandlungen am 30. Januar 2007 in Berlin wurde mit den Gewerkschaften ver.di und GdS Einigung über einen Maßnahmen-Tarifvertrag erzielt.
Arbeitgeber und Gewerkschaften haben dem Tarifvertrag mittlerweile zugestimmt, so dass der Tarifvertrag den Gewerkschaften zur Unterzeichnung zugesandt wurde.
TVöD auch im Bereich der TgDRV Tarifkommission der TgDRV stimmte dem Abschluss der entsprechenden Tarifverträge zu, nach dem am 22./23. August die abschließenden Verhandlungen mit ver.di und
GdS stattgefunden hatten ...mehr
Neue Vorsitzende der Tarifkommission und Wechsel im Vorsitz der
Mitgliederversammlung Neuer Vorsitzender der Tarifkommission der TgDRV ist ab 1. Oktober Heinz Krumnack. Der 50jährige Jurist, der
Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ist, löst Heiner Horsch ab, der sich in den Ruhestand verabschiedet hat. Neuer stellvertretender Vorsitzender der Tarifkommission ist
Reinhard Wagner, der Erste Direktor der Deutschen Rentenversicherung Saarland. Ebenfalls am 1. Oktober fand in der Mitgliederversammlung der jährliche Wechsel im Vorsitz statt. Den Vorsitz in der
Mitgliederversammlung führt jetzt Rainer Bliesener.
Ab 1. Januar 2006 TVöD/TVÜ auch im Bereich der TgDRV
In einer gemeinsamen Erklärung zwischen TgDRV und Gewerkschaften wird nunmehr festgelegt, dass der TVöD/TVÜ im Bereich der TgDRV
zum 1. Januar 2006 (unter Vorbehalt) umgesetzt werden kann.
Diese Vereinbarung ersetzt nicht die zwischen den Tarifvertragsparteien noch abzuschließenden Tarifverträge, gibt aber den
Beschäftigten Sicherheit in Sachen künftiges Tarifrecht und den Personalabteilungen Planungssicherheit, so dass sie mit den umfangreichen Umstellungsarbeiten beginnen können.
Neues Tarifrecht auch im Bereich der TgDRV?
Trotz verschiedener Initiativen seitens der TgDRV (und der BfA) ist es nicht gelungen, von ver.di eine verbindliche Aussage
dahingehend zu erhalten, dass die Regelungen des TVöD/TVÜ wirkungsgleich zum 1. Oktober auf den Tarifbereich der TgDRV übertragen werden. Dies bedeutet, dass es - anders als im Tarifbereich der Knappschaft -
zumindest zunächst noch bei den Regelungen des BAT/BAT-TgRV-O verbleibt, so dass unter anderem:
die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit vorläufig weiterhin im Tarifgebiet West 38,5 Stunden und im Tarifgebiet Ost
40 Stunden beträgt,
im Monat Oktober keine Einmalzahlungen geleistet werden.
Da aufgrund verschiedener Signale seitens der Gewerkschaften, derzeit davon ausgegangen wird, dass der TVöD/TVÜ “rückwirkend”
zum 1. Oktober für den Tarifbereich der TgDRV in Kraft gesetzt werden könnte, werden die Gehaltsmitteilungen ab Oktober 2005 bis auf Weiteres unter Vorbehalt erfolgen.
Neugestaltung des Tarifrechts für den Bereich der TgDRV
Die TgDRV schlägt den Gewerkschaften vor, dem TVöD/TVÜ (Bund) entsprechende Tarifverträge für den Tarifbereich der
Landesversicherungsanstalten mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 zu vereinbaren. Die Tarifkommission der TgDRV hatte sich zuletzt am 14. September eingehend zu diesem Thema beraten, nachdem sie auch in der
Vergangenheit immer wieder gegenüber den Gewerkschaften bekundet hatte, dass man grundsätzlich bereit sei das Ergebnis des Potsdamer Abschlusses (Bund) auf den TgDRV-Tarifbereich zu übertragen. Für den Fall,
dass die Gewerkschaften diesen Weg mitgehen, bedeutet dies für die Beschäftigten der Landesversicherungsanstalten ab dem 1. Oktober 2005 (allerdings zunächst noch unter dem Vorbehalt eines entsprechenden
Tarifabschlusses) unter anderem:
ein einheitliches Tarifrecht für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter,
eine einheitliche wöchentliche Arbeitszeit in den Tarifgebieten West und Ost von 39 Stunden,
eine einheitliche Entgelttabelle für alle Beschäftigten,
eine weitere Einmalzahlung von 100 Euro im Oktober 2005,
Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 von jeweils 300 Euro.
Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts für den Bereich
der TgDRV
Die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts wurden am 28./29. Juni 2005 in München bei der LVA Oberbayern fortgesetzt.
Bei dem letzten Verhandlungstermin Anfang Juni in Münster hatten sich die TgDRV-Tarifvertragsparteien darauf verständigt, Berechnungen zum Lebenserwerbseinkommen nach altem BAT und nach dem TVöD durchzuführen.
In München wurden diese Ergebnisse eingehend diskutiert mit dem Ergebnis, dass auf beiden Seiten noch Beratungsbedarf besteht. Die Tarifkommission der TgDRV hat auf ihrer letzten Sitzung am 5. Juli 2005 nach
eingehender Diskussion nochmals ihre Bereitschaft bestätigt, den TVöD zu übernehmen....mehr
Tarifvertrag für den Diplomverwaltungswirt
Die TgDRV-Tarifkommission hat auf ihrer Sitzung 4/2005 am 5. Juli beschlossen, den im November 2004 mit den Gewerkschaften
ausgehandelten Tarifvertrag für den Diplomverwaltungswirt zum 1. August 2005 in Kraft zu setzen. Die TgDRV verbindet hiermit ein weiteres deutliches Signal an die Gewerkschaften, dass es ihr ein ernsthaftes
Anliegen ist, die derzeitigen Tarifverhandlungen im Sinne des Potsdamer Abschlusses (Bund) zur Neugestaltung des Tarifrechts der TgDRV möglichst schnell zum Abschluss zu bringen. Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung
Wie bereits berichtet, verhandeln bei den Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung unter der Federführung der TgDRV auf
Arbeitgeberseite erstmals TgDRV, BfA und Knappschaft zusammen. Ziel dieser Tarifverhandlungen ist es, einheitliche Regelungen für die gesamte Deutsche Rentenversicherung im Tarifgebiet West und Ost zu vereinbaren.
Der gesamte Komplex von Organisations- und Strukturveränderungen, Fusionen, Auflösung und Verlegung von Dienststellen sowie Rationalisierungsmaßnahmen würde von einem solchen Tarifvertrag umfasst, der
unbefristet gelten würde. In den letzten Tarifverhandlungen am 20./21. April 2005 hatten die Arbeitgeber den Gewerkschaften einen gegenüber dem vorherigen Tarifvertragsentwurf nochmals wesentlich
nachgebesserten Entwurf übergeben, der aus ihrer Sicht alle Möglichkeiten des Machbaren ausgeschöpft hat...mehr
Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts im
Bereich der TgDRV
Die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts wurden mit den Gewerkschaften vom 6. bis 9. Juni 2005 in der LVA Westfalen in
Münster fortgesetzt. Schwerpunkt dieser Verhandlungsrunde war ein von der Arbeitgeberseite erarbeiteter Entwurf, in dem die rentenversicherungstypischen Tätigkeiten den Entgeltgruppen zugeordnet wurden. In den
konstruktiven Gesprächen wurde deutlich, dass in Bezug auf die Zuordnung der Tätigkeiten insbesondere des Sozialversicherungsfachangestellten unterschiedliche Auffassungen bestehen. Die Tarifvertragsparteien
verständigten sich darauf auf beiden Seiten Berechnungen zum Vergleich des Niveaus des Lebensarbeitseinkommens durchzuführen. Die Tarifverhandlungen werden am 28./29. Juni 2005 in der LVA Oberbayern in München
fortgesetzt.
Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts im Bereich der
TgRV
Am 17./18. Februar 2005 wurden in Düsseldorf bei der LVA Rheinprovinz die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts
fortgesetzt. In offenen und konstruktiven Gesprächen wurde bei diesem Termin die Entgeltordnung für den Bereich der TgRV weiterentwickelt. Die Verhandlungen werden am 16./17. März 2005 in Kassel fortgesetzt.
Zukunft der Zusatzversorgung Wie bereits berichtet haben die Teilnehmer der Projektgruppe “Zukunft der Zusatzversorgung” sich damit befasst, ob es für Arbeitgeber finanziell vertretbare
und für Arbeitnehmer interessante Möglichkeiten einer zusätzlichen Altersversorgung bei einem Verbleib in der VBL gibt. Die Tarifkommission der TgRV hat auf ihrer letzten Sitzung am 1. Februar 2005
beschlossen, den Vorschlag für eine alternative Finanzierung der Zusatzversorgung bei der VBL, im Kreis der Mitglieder der TgRV und den Geschäftsführern von BfA und VDR durch die Projektgruppe vorstellen zu
lassen. Als Termin für die Präsentation dieses Vorschlages ist der 7. April 2005 in Düsseldorf vorgesehen.
Tarifabschluss im öffentlichen Dienst
- Auswirkungen auf den TgRV-Bereich Die Tarifvertragsparteien im Bereich von Bund und VKA haben sich nach zweijährigen intensiven
Verhandlungen am 9. Februar 2005 in Potsdam auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst geeinigt. Leitziele für diese Verhandlungen waren eine stärkere
Leistungsorientierung, mehr Flexibilität, die Stärkung des Dienstleistungsgedankens sowie mehr Transparenz. Die “alten Tarifverträge” wie z.B. der BAT werden durch den neuen Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst, der am 1. Oktober 2005 in Kraft treten wird, ersetzt. Dieser Abschluss hat unmittelbar zunächst keine Auswirkungen auf die tariflichen Beschäftigten bei den Landesversicherungsanstalten,
da für sie ein eigenständiges Tarifrecht - nämlich der BAT (TgRV) und der MTArb (TgRV) gilt. Seit Mitte des Jahres 2004 befindet sich die TgRV mit den Gewerkschaften in eigenständigen Tarifverhandlungen zur
Neugestaltung des Tarifrechts. Die Tarifkommission der TgRV wird auf ihrer nächsten Sitzung am 15. März 2005
das “Potsdamer Ergebnis” eingehend erörtern und bewerten und sich insbesondere zu den Themen Einmalzahlung, Arbeitszeit und Tabelle positionieren. Potsdamer Ergebnis zum download
Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts im Bereich
der TgRV Am 13. Januar 2005 wurden die Verhandlungen in Düsseldorf bei der LVA Rheinprovinz fortgesetzt. Diskutiert wurde bei
diesem Termin wie die in der Rentenversicherung typischen Tätigkeiten in der neuen Entgeltordnung abgebildet werden können. Die Verhandlungen werden am 17./18. Februar 2005 in Berlin fortgeführt.
Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung In der letzten Verhandlungsrunde am 24. November 2004 wurde von Arbeitgeberseite (TgRV, BfA, Knappschaft, VDR, Bahn) ein neuer Entwurf vorgelegt, der
weitgehende Zugeständnisse zu den Forderungen der Gewerkschaften, insbesondere auch zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen enthält. In einem gemeinsamen Arbeitstreffen am 19./20. Januar 2005 wurden die
jeweiligen Standpunkte eingehend diskutiert. Die Verhandlungen werden am 4./5. April 2005 in Bochum fortgesetzt.
Zukunft der Zusatzversorgung Die Projektgruppe “Zukunft der Zusatzversorgung” hat sich am 29. November 2004 bei der LVA Hessen in Frankfurt getroffen, um Maßnahmen zu diskutieren,
durch die ein vernünftiger und finanziell tragbarer Weg für die Zusatzversorgung gefunden werden kann.
Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts im Bereich
der TgRV Am 19. und 20. Oktober 2004 wurden die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts im Bereich der TgRV in Münster
bei der LVA Westfalen fortgesetzt. Bei diesem Verhandlungstermin erzielte man Einvernehmen über die Eckeingruppierungen und die zentralen Eingruppierungsregelungen im Mantel-TV. Die Tarifverhandlungen wurden am
10./11. November 2004 in Alzenau fortgesetzt. Als Folgetermin ist der 13./14. Januar 2005 vereinbart.
Tarifverhandlungen zum Diplomverwaltungswirt und Neugestaltung des
Tarifrechts Zu dem Thema “Diplomverwaltungswirt” konnte bei den Verhandlungen am 6./7. Oktober 2004 in Düsseldorf mit den
Gewerkschaften grundsätzlich Einvernehmen über einen Tarifvertrag erzielt werden. Die Verhandlungsergebnisse stehen auf beiden Seiten noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifkommission bzw. der jeweils
zuständigen Organe. Bei den Verhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts wurde erstmals über den Komplex “Eingruppierung” gesprochen und es wurde der Rahmen für diese Verhandlungen abgesteckt. Die
Tarifverhandlungen werden am 19./20. Oktober 2004 in Münster bei der LVA Westfalen fortgesetzt.
Reform des Dienstrechts Bundesinnenminister Otto Schily und die Gewerkschaften haben sich auf eine grundlegende Reform des Beamtenrechts verständigt. In einem gemeinsamen
Eckpunktepapier wird unter anderem vorgeschlagen, Beamte stärker nach Leistung zu bezahlen und die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Kernstück der geplanten Reform ist die Möglichkeit, die Bezüge der Beamten
entsprechend ihrer Leistung herauf- oder herabzustufen. Dienstalter und Familienstand sollen künftig keine maßgeblichen Grundlagen mehr für die Bezahlung sein. Außerdem soll die Flexibilität von Beamten
dadurch verbessert werden, dass Beamte künftig ihre Versorgungsansprüche bei einem Wechsel in die Wirtschaft mitnehmen können. Als Vertrauensschutz ist für die bisherigen Beamten eine Übergangsphase von sieben
Jahren vorgesehen Eckpunktepapier zum download
Änderungsvorschlag zur EG-Arbeitszeitrichtlinie Die EU-Kommission hat am 22. September 2004 einen Vorschlag zur Änderung der EG-Arbeitszeitrichtlinie vorgelegt. Einer der Kernpunkte des
Änderungsvorschlages ist, dass zwischen Bereitschaftsdienst insgesamt und dem inaktiven Teil des Bereitschaftsdienstes unterschieden werden soll. Der inaktive Teil des Bereitschaftsdienstes soll dabei nicht mehr
als Arbeitszeit bewertet werden. Der Vorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Zustimmung vorgelegt.
Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts im Bereich
der TgRV Die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften zur Neugestaltung des Tarifrechts wurden am 14. September in Frankfurt/Main
fortgesetzt.
Die Tarifvertragsparteien verständigten sich darauf im Rahmen der Verhandlungen zu dem “Tarifpaket”, (Neugestaltung des Tarifrechts, Diplomverwaltungswirt und Informations- und Kommunikationstechniken) dem Thema Neugestaltung des Tarifrechts Priorität einzuräumen. Bei den nächsten Verhandlungsterminen wird parallel jeweils eines der Themen weiter verhandelt. Bezüglich der Regelungen zur Arbeitszeit konnte im Wesentlichen Übereinstimmung erzielt werden.
Die Tarifvertragsparteien einigten sich darauf in den nächsten Terminen, beginnend mit dem 6./7. Oktober 2004, auf “workshop-Ebene” weiter zu verhandeln. Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts wird in
den nächsten Verhandlungsterminen über den Komplex Eingruppierung verhandelt werden.
Tarifgespräche zur Beschäftigungssicherung Am 20. Juli 2004 wurden die Tarifgespräche zur Beschäftigungssicherung in der LVA Rheinprovinz in Düsseldorf fortgesetzt. Ausgelöst durch die
bevorstehende Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften (ver.di und GdS) sich bereits im Oktober 2003 darauf verständigt, Schutzregelungen für die Beschäftigten
zu tarifieren. Novum hierbei ist, dass auf Arbeitgeberseite erstmals Vertreter von TgRV, BfA, Bundesknappschaft und VDR gemeinsam in einer Kommission mit den Gewerkschaften verhandeln. Bei dem Termin in
Düsseldorf konnten die Arbeitgeber ihre Zusage erfüllen, einen Tarifvertragsentwurf vorzulegen. In einer gemeinsamen Präsentation mit ver.di und GdS (die Verhandlungen werden in der Regel mit den beiden
Gewerkschaften getrennt geführt) konnten die Arbeitgeber die wesentlichen Punkte ihres Entwurfes vorstellen. Dieser Tarifvertrag würde ein einheitliches, leicht verständliches Tarifwerk für alle Beschäftigten
ohne Unterscheidung zwischen den Tarifgebieten West und Ost schaffen und Tarifverträge wie die Rationalisierungsschutz-Tarifverträge, den Tarifvertrag Soziale Absicherung und den Fusions-TV (TgRV) ablösen. Er
sieht gegenüber den geltenden Tarifverträgen grosszügigere Abfindungsregelungen vor und ermöglicht zur Sicherung von Arbeitsplätzen kollektive Arbeitszeitverkürzungen durch gesonderten Tarifvertrag. In
anschliessenden getrennten Gesprächen gaben die Gewerkschaften eine erste Einschätzung dieses Tarifvertragsentwurfes ab. Die Verhandlungen werden voraussichtlich am 20./21. September 2004 fortgesetzt.
Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des BAT-TgRV Am 7./8. Juli 2004 fanden in Düsseldorf im Haus der LVA Rheinprovinz zu den Themen Diplomverwaltungswirt, Neugestaltung des Tarifrechts und
Informations- und Kommunikationstechniken mit den Gewerkschaften ver.di und GdS erste Tarifverhandlungen statt. In konstruktiven Gesprächen gelang es die zum Teil sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen
zu sondieren und Annäherungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Verhandlungen werden in einem auf Geschäftsstellenebene noch abzustimmenden Termin nach der “Sommerpause” fortgesetzt.
Modernisierung des BAT-TgRV Nach fast zweijähriger Pause wird am 7./8. Juli 2004
mit den Gewerkschaften ver.di und GdS in Düsseldorf unter anderem zur Modernisierung/Neugestaltung des Tarifrechts der TgRV verhandelt. Die Tarifpartner haben sich für diese Verhandlungen ein
umfangreiches Themenpaket vorgenommen. Neben der Neugestaltung des Tarifrechts wird auch über die Themen Diplomverwaltungswirt und Informations- und Kommunikationstechniken verhandelt werden.
Ausbildungspakt abgeschlossen! Regierung und Wirtschaft haben nach wochenlangem Streit über die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe am 16. Juni 2004 einen Ausbildungspakt unterzeichnet. In dem Abkommen haben sich die Unternehmen das Ziel gesetzt, in den kommenden drei Jahren jeweils 30000 neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Ausbildungspakt zum download
Modernisierung des BAT-TgRV - Aufnahme von Tarifverhandlungen Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Modernisierung des BAT-TgRV in greifbarer Nähe. In (getrennten)
Sondierungsgesprächen am 21. April 2004 zwischen TgRV und ihren Tarifpartnern ver.di und GdS loteten Arbeitgeber und Gewerkschaften miteinander aus, unter welchen Perspektiven für den Bereich der TgRV,
gegebenenfalls auch für die gesamte Rentenversicherung, eigenständige Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts aufgenommen werden können. In ihrer Sitzung am 27. April 2004 gab die Tarifkommission
“grünes Licht”, um den Weg für Verhandlungen frei zu machen...mehr
TgRV, BfA, Knappschaft & VDR gemeinsam in Tarifgesprächen
mit GdS und ver.di am 29./30. Oktober 2003 bei der LVA Berlin. Einheitliche tarifliche Schutzregelungen aus Anlass der bevorstehenden
Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung standen auf der Agenda von sondierenden Tarifgesprächen mit workshop-Charakter. Erstmals saßen sich dabei auf Arbeitgeberseite Vertreter der TgRV, BfA,
Knappschaft und VDR gemeinsam am 29.10. den Vertretern der GdS und am 30.10.2003 den Vertretern von ver.di am Tariftisch gegenüber. Dieses erste Gespräch diente dazu, die gegenseitigen Vorstellungen kennenzulernen
und einen gemeinsamen Rahmen für das weitere Vorgehen abzustecken. Die Arbeitgeberseite wird auf der Grundlage dieser Überlegungen einen Tarifvertragsentwurf erarbeiten, der nach interner Abstimmung als Grundlage
für die weiteren Gespräche/Verhandlungen dienen soll. Ein nächstes Treffen wurde mit den Gewerkschaften für Januar 2004 anvisiert. Die Arbeitgeber treffen sich bereits am 17./18. November 2003 für das
Ausarbeiten eines Tarifvertragsentwurfs in Düsseldorf im Haus der LVA Rheinprovinz.
Öffentlicher Dienst der Zukunft Die nordrhein-westfälische Regierungskommission, der unter anderem auch Professor Dr. Ulrich Preis, der Gastredner auf der Veranstaltung “20 Jahre TgRV”
angehört, hat im Januar 2003 ihren Bericht zur “Zukunft des öffentlichen Dienstes” vorgelegt. Die Regierungskommission hat unter anderem festgestellt, dass die deutsche öffentliche Verwaltung den aktuellen
Herausforderungen nicht gerecht wird. Sie erbringe ihre Leistungen für die Gesellschaft nicht in der nötigen und möglichen Qualität. Nach Auffassung der Mitglieder der Regierungskommission ist die
Führungskompetenz der Vorgesetzten in deutschen Verwaltungen unterentwickelt. Der ausführliche Bericht ist im Internet unter http://www.regierungskommission.nrw.de/ber/1.htm abrufbar.
20 Jahre TgRV Mit einer Festveranstaltung hat die Tarifgemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung am 8. Mai 2003 in Düsseldorf in der LVA Rheinprovinz ihr 20-jähriges
Bestehen gefeiert. Am 5. Mai 1983 fand in Bochum die Gründungsversammlung der TgRV statt, auf der sich 16 der damals 18 Landesversicherungsanstalten in der TgRV als Arbeitgeberverband zusammenschlossen.
Zwischenzeitlich sind alle LVAen (22) in der TgRV vertreten. Die Aufgaben und Herausforderungen, denen sich die TgRV heute gegenüber sieht, haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Eine dieser Aufgaben
ist die Modernisierung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Die TgRV hat sich schon sehr früh mit diesem Thema auseinandergesetzt und ein Modell für ein neues Tarifsystem entwickelt. Vor diesem Hintergrund
sprach auch der Gastredner, Prof. Dr. Ulrich Preis, Professor für Arbeitsrecht an der Universität zu Köln und Mitglied der Regierungskommission des Landes Nordrhein-Westfalen zur Reform des öffentlichen
Dienstes, zu dem Thema “Die Verantwortung der Tarifparteien bei der Reform des
öffentlichen Dienstes”
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