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Mitteilungen der TgDRV-Geschäftsstelle Nr. 2/2009 vom 6. März 2009
Marburger Bund Der Marburger Bund hat die Ärztinnen und Ärzte der Deutschen Rentenversicherung ab dem 26. Februar zu einem unbefristeten Streik aufgerufen. An der am 1. Streiktag in Berlin
stattgefundenen Zentraldemonstration sowie an Streikaktionen in den Reha-Kliniken haben sich von den ca. 900 im Tarifbereich der TgDRV beschäftigten Ärztinnen und Ärzten 43 beteiligt. Entsprechend der Ankündigung des Marburger
Bundes sollten in dieser Woche verstärkt Aktionen in den Reha-Kliniken stattfinden. Die gegenüber der Geschäftsstelle abgegebenen Rückmeldungen der Mitglieder haben ergeben, dass im Bereich der TgDRV in dieser Woche keine
Streikmaßnahmen stattgefunden haben. Die Verbandsmitglieder werden durch die Geschäftsstelle täglich über Streikmaßnahmen des Marburger Bundes informiert. Auch innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Tarifangelegenheiten der
Deutschen Rentenversicherung (AgTA) findet diesbezüglich ein täglicher Informationsaustausch zwischen TgDRV, DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See statt. Nach den Veröffentlichungen des Marburger Bundes ist für Montag,
9. März 2009 in Münster am Rande des Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquiums die nächste Zentraldemonstration vorgesehen.
AgTA Vor dem Hintergrund der in der AgTA verabredeten Einheitlichkeit des Tarifrechts und der Tarifpolitik in der Deutschen Rentenversicherung trafen sich am 25. Februar 2009
Vertreter der AgTA mit Frau Kunkel-Weber (Vorstandsmitglied bei ver.di) zu einem gemeinsamen Gedankenaustausch. Ein entsprechendes Gespräch ist auch mit der GdS in Kürze vorgesehen. Die nächste Sitzung der
Steuerungskommission der AgTA findet am 24. März 2009 in Berlin statt. Ein wichtiges Thema wird hierbei die Bewertung der Streikmaßnahmen des Marburger Bundes darstellen.
Tarifeinigung im Bereich der Länder Für den Bereich der Länder haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am 1. März darauf geeinigt, die Tabellenentgelte im Tarifgebiet West (Tarifgebiet Ost entsprechend dem
Bemessungssatz) ab 1. März um 40 Euro sowie anschließend um 3,0 v.H. und ab 1. März 2010 um weitere 1,2 v.H. zu erhöhen. Von besonderem Interesse, auch für die weiteren Tarifbereiche des Öffentlichen Dienstes, dürfte die
Tatsache sein, dass § 18 TV-L, der das Leistungsentgelt regelt und § 18 TV-TgDRV entspricht, mit Wirkung vom 1. Januar 2009 gestrichen wurde.
Entgeltordnung Mit dem Tarifabschluss vom 1. März 2009 wurde für den Bereich der Bundesländer auch vereinbart, nach den Sommerferien die Verhandlungen zu einer neuen
Entgeltordnung aufzunehmen. Grundlage hierfür sollen die bestehenden Tätigkeitsmerkmale der „alten“ Vergütungsordnung (Anlage 1a und Anlage 1b zum BAT) sowie die bisherigen Eingruppierungsgrundsätze sein.
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