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Mitteilungen der TgDRV-Geschäftsstelle Nr. 3/2005 vom 1. August 2005
Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts Die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts für den Bereich der TgDRV wurden mit den Gewerkschaften ver.di und GdS am 6. bis 9. Juni in Münster bei der
LVA Westfalen und 28./29. Juni in München bei der LVA Oberbayern fortgesetzt. In Münster wurde konstruktiv an dem von der TgDRV entwickelten Entwurf einer rentenversicherungsspezifischen Entgeltordnung unter der Einbeziehung
der von den Gewerkschaften vorgelegten Ergänzungen/Gegenvorstellung weitergearbeitet. Dabei stieß man auf schwierige Probleme, die dadurch entstanden, dass von den Tarifvertragsparteien des TVöD bestimmte Eckpunkte und
Tabellenwerte vorgegeben wurden, über deren Endgültigkeit bzw. Auswirkungen die Tarifvertragsparteien am TgDRV-Tisch unterschiedlicher Auffassung sind. Dadurch, dass die Tarifvertragsparteien des TVöD die Entgeltordnung
zunächst aus ihren Verhandlungen ausgeklammert haben, wurden viele Probleme der Eingruppierung vertagt und sicherlich werden die festgelegten Eckpunkte und Tabellenwerte zu einem späteren Zeitpunkt einer erneuten Überprüfung
unterzogen. Die TgDRV-Tarifvertragsparteien verständigten sich darauf, zunächst Berechnungen zum Lebenserwerbseinkommen nach altem BAT und nach dem TVöD durchzuführen. Im Fortsetzungstermin am 28./29. Juni in München
wurden die Ergebnisse vor dem Hintergrund der in Münster vertagten Probleme eingehend diskutiert mit dem Ergebnis, dass auf beiden Seiten noch Beratungsbedarf besteht. Auf der letzten Sitzung der Tarifkommission am 5. Juli
wurde der aktuelle Stand der Verhandlungen vom Verbandsgeschäftsführer der TgDRV, Herrn Beck, dargestellt. Die Tarifkommission der TgDRV bestätigte nach eingehender Diskussion nochmals ihre Bereitschaft, den TVöD zu übernehmen.
Dies wird auch dadurch bekräftigt, dass die Tarifkommission beschloss, mit den Bezügen im Monat August entsprechend der tariflichen Regelungen für den Bereich des Bundes eine Einmalzahlung von 100 € zu zahlen. Diese
Zahlung erfolgt auf freiwilliger Basis und unter Vorbehalt im Vorgriff auf den Abschluss eines dem TVöD entsprechenden TgDRV-Tarifvertrages.
Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung Wie bereits berichtet, verhandeln bei den Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung unter der Federführung der TgDRV auf Arbeitgeberseite erstmals TgDRV, BfA
und Knappschaft zusammen. Ziel dieser Tarifverhandlungen ist es, einheitliche Regelungen für die gesamte Deutsche Rentenversicherung im Tarifgebiet West und Ost zu vereinbaren. Der gesamte Komplex von Organisations- und
Strukturveränderungen, Fusionen, Auflösung und Verlegung von Dienststellen sowie Rationalisierungsmaßnahmen würde von einem solchen Tarifvertrag umfasst, der unbefristet gelten würde. Zentraler Punkt für die Gewerkschaften
war in vielen Verhandlungsrunden die Forderung nach dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. In intensiven und schwierigen Verhandlungen gaben die Arbeitgeber der Forderung der Gewerkschaften nach und vereinbarten den
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Allein in den Fällen, in denen alle Bemühungen des Arbeitgebers auf Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses scheitern, sind betriebsbedingte Kündigungen als letztes Mittel zulässig.
Die Tarifverhandlungen befinden sich derzeit in einer festgefahrenen Situation. Die Arbeitgeber hatten den Gewerkschaften am 20./21. April 2005 nach intensiven Beratungen einen gegenüber dem Entwurf vom 16. Februar 2005
nochmals wesentlich nachgebesserten Entwurf übergeben, der aus ihrer Sicht alle Möglichkeiten des Machbaren ausgeschöpft hat. Die Gewerkschaften halten nach Bewertungen in ihren Kommissionen den Entwurf für immer noch nicht
ausreichend und fordern ihrerseits nunmehr ein Spitzengespräch. Zu dem Stand der Verhandlungen wurde den Mitgliedern mit Schreiben vom 21. Juni 2005 ein ausführlicher Sachstandsbericht übersandt.
Tarifverhandlungen zum Diplomverwaltungswirt Die Tarifkommission hatte bereits auf ihrer Sitzung TK 5/2004 am 9. November 2004 dem Verhandlungsergebnis der Tarifverhandlungen zum Diplomverwaltungswirt zugestimmt und ihr
Einverständnis zum Abschluss der entsprechenden Tarifverträge erteilt. Auf ihrer letzten Sitzung am 5. Juli beschloss die Tarifkommission die entsprechenden Tarifverträge, den Tarifvertrag zum Studiengang
Diplomverwaltungswirt/Diplomverwaltungswirtin – Fachrichtung Rentenversicherung – und den Vergütungstarifvertrag Nr. 1 für Studierende im Studiengang Diplomverwaltungswirt/Diplomverwaltungswirtin zum 1. August 2005 in
Kraft zu setzen. Die Tarifverträge befinden sich derzeit noch im Unterschriftsverfahren. Aufgrund der abgeschlossenen Tarifverträge musste das „Arbeits-Vertragsmuster“ abgeändert werden. Den Mitgliedern wurde von der
Geschäftsstelle ein neues Vertragsmuster zur Verfügung gestellt.
Personalarbeitsgruppe der TgDRV Die Personalarbeitsgruppe der TgDRV tagte am 30. Juni/1. Juli 2005 in der Klinik Höhenried der LVA Oberbayern in Bernried. Ein Schwerpunkt dieser Tagung war eine erste
Einführung der Teilnehmer in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, den TVöD.
Betriebliches Eingliederungsmanagement Wie bereits berichtet, hatte die Tarifkommission sich auf ihrer Sitzung TK 5/2004 am 9. November 2004 dafür ausgesprochen, eine Handlungsempfehlung für ein betriebliches
Eingliederungsmanagement zu erstellen.Das betriebliche Eingliederungsmanagement gem. § 84 Abs. 2 SGB IX greift, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig
sind. In diesen Fällen – so die gesetzliche Definition – klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit
Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz
erhalten werden kann. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der LVAen Hannover, Hessen, Oberbayern, Oberfranken und Mittelfranken, Rheinland-Pfalz, Rheinprovinz und Westfalen hatte unter Leitung der Geschäftsstelle ein Muster
für eine Handlungsempfehlung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gem. § 84 Abs. 2 SBG IX entwickelt. Die Tarifkommission hat auf ihrer letzten Sitzung am 5. Juli 2005 empfohlen, dieses Muster für das betriebliche
Eingliederungsmanagement zu verwenden. Zur redaktionellen Überprüfung wird das Muster der Handlungsempfehlung in Kürze den Mitgliedern zugeleitet werden.
Zukunft der Zusatzversorgung Wie bereits berichtet, hatte die Projektgruppe Zusatzversorgung einen Vorschlag für eine alternative Finanzierung der Zusatzversorgung innerhalb der VBL entwickelt und am 7.
April 2005 im Anschluss an die Mitgliederversammlung der TgDRV vorgestellt. Die Tarifkommission hatte sich auf ihrer Sitzung am 10. Mai 2005 dafür ausgesprochen, die Diskussion dieses Themas in den einzelnen Häusern auf der
Grundlage des Argumentationspapiers (Stand: 3. Mai 2005) weiterzuführen. Mit Schreiben vom 1. Juni 2005 hat die Geschäftsstelle das Argumentationspapier an die Vertreter in der Mitgliederversammlung und die Tarifkommission
versandt. Die Ergebnisse dieser Diskussionen sollen – wenn möglich – in der nächsten Sitzung der Tarifkommission im September für das weitere Vorgehen beraten werden.
TgRV Terminübersicht
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10. August 2005
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Vorstandssitzung der TgDRV
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14. September 2005
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Sitzung der Tarifkommission TK 5/2005
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23./24. September 2005
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Sitzung der Tarifkommission TK 6/2005
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