Aktuelles Tarifgeschehen im Bereich der TgDRV

Die wesentlichen tariflichen Regelungen des TVöD/TVÜ werden aufgrund der Vereinbarung mit den Gewerkschaften ver.di und GdS vom 15. November 2005 im Bereich der TgDRV bereits seit 1. Januar 2006, allerdings unter Vorbehalt, angewandt. Zur Abstimmung der Textfassung unter Berücksichtigung rentenversicherungsspezifischer Besonderheiten wurden die seitens der TgDRV bereits im Juli 2004 begonnenen Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts unter Einbindung von Deutscher Rentenversicherung Bund und Deutscher Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nach vier weiteren Gesprächs- bzw. Verhandlungsrunden mit den Gewerkschaften am 22./23. August 2006 in Bensheim zum Abschluss gebracht.
Die Tarifkommission der TgDRV hatte in ihrer Sitzung am 6. September dem Abschluss zugestimmt. Damit war der Weg frei für das nach der Satzung vorgesehene Zustimmungsverfahren bei den Mitgliedern.
Mit den Tarifverträgen TV-TgDRV/TVÜ-TgDRV sowie den ergänzenden Tarifverträgen für Auszubildende, Kraftfahrern, die TgDRV, Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See jeweils eigenständig für ihre Bereiche abschließen, gelang es, ein weitestgehend inhaltsgleiches Mantel-Tarifrecht für den gesamten Bereich der Deutschen Rentenversicherung zu erreichen.

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