TgDRV steht für “Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung”. Die TgDRV ist ein Arbeitgeberverband der gesetzlichen Rentenversicherungsträger; in seiner Satzung hat er sich die folgenden Aufgaben gestellt:

  • Tarifverträge abzuschließen
  • verbindliche Richtlinien festzulegen oder zu vereinbaren
  • ihre Mitglieder in tarif- und arbeitsrechtlichen Fragen zu beraten
  • den Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedern zu vermitteln

Alle 14 Regionalträger im Bundesgebiet sind mit den ihnen zugehörigen Kliniken und Rechenzentren Mitglieder der TgDRV. Insgesamt werden für ca. 34.000 Beschäftigte Tarifverträge durch die TgDRV abgeschlossen.

Die Satzung der TgDRV ermöglicht es auch den übrigen Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund, DRV Knappschaft Bahn See) oder Institutionen aus dem Bereich der Deutschen Rentenversicherung (wie z.B. Rechenzentren, Kliniken) der TgDRV beizutreten.

 

Historie

 

Die Geschäftstelle

 

 

 

Die Verbandsmitglieder

 

 

 

 

 

Die Satzung der TgDRV

 

Die Organe der TgDRV