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25. Jahre TgDRV
Die heutige TgDRV wurde am 5. Mai 1983 in Bochum gegründet. Mit der Gründung eines Arbeitgeberverbandes verfolgten die damaligen
Landesversicherungsanstalten der Deutschen Rentenversicherung das Ziel, ein einheitliches Tarifrecht, zugeschnitten auf die Landesversicherungsanstalten, zu schaffen und die Arbeitgeberinteressen zu bündeln. Die Leistungen für
das eigene Personal nach einheitlichen Maßstäben auszurichten, hierzu hatte der Bundesrechnungshof bereits 1980 die Rentenversicherungsträger aufgefordert. Aber auch von Seiten der Gewerkschaften kam die Forderung nach der
Bildung einer Tarifgemeinschaft, als Verhandlungspartner mit uneingeschränkter Abschlussvollmacht. Waren anfangs “nur” Landesversicherungsanstalten Mitglieder der TgDRV, so erweiterte sich in den letzten Jahren der
Mitgliederbestand um weitere Institutionen aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, privatrechtlich organisierte Kliniken und Rechenzentren der Regionalträger.
Derzeit vertritt die TgDRV die Interessen von 22 Verbandsmitgliedern. Vor dem Hintergrund der Organisationsreform in der Deutschen Rentenversicherung wurde in den letzten Jahren gemeinsam mit DRV Bund und DRV
Knappschaft-Bahn-See intensiv nach Möglichkeiten gesucht, die Ziele einheitliches Tarifrecht, einheitliche Tarifpolitik und eine einheitliche Arbeitgebervertretung in der Deutschen Rentenversicherung zu erreichen. Mit der im
Frühjahr dieses Jahres unterzeichneten Vereinbarung über die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft für Tarifangelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung wurde der Weg hierfür geebnet. Professor Dr. Ulrich Preis,
Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln, sprach in seinem Festvortrag zu dem Thema “Tarifautonomie - Chancen und Risiken für die Gesellschaft und Politik”. Dr.
Preis machte deutlich, dass auch in einer Zeit, die von Individualismus und Globalisierung geprägt ist, die Tarifautonomie einen wichtigen, sozialen Grundpfeiler in unserer Demokratie darstellt. Vor dem Hintergrund von
Globalisierung, Mindestlohndebatten und auch abnehmender Tarifbindung seien die Tarifpartner in besonderer Weise gefordert, damit die Tarifautonomie von staatlicher Einflussnahme verschont bleibt und durch aktive Mitgestaltung
der Koalitionspartner weiterhin dem Wohl und dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers dient. Der informative Vortrag von Prof. Dr. Preis bot im Anschluss an den offiziellen Teil des Festakts ausreichend Gelegenheit für
interessante Gespräche und Diskussionen bei einem gemeinsamen Essen.
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